1/3'' progressive scan CMOS
12,5fps @ 2048(H) x 1536(V)
25fps @ 1920(H) x 1080(V)
Objektiv: 4mm Megapixel
Nachtsicht bis 25m, ICR
ONVIF & PSIA Unterstützung
Power over Ethernet (PoE)
Stromversorgung: DC 12V
Im 3.0 Megapixelmodus liefert die Domekamera 12,5 Bilder/Sek. und im 2.0 Megapixelmodus (1080p) erfolgt die Aufnahme und Wiedergabe mit 25 Bildern/Sek. Mit der hohen Auflösung, Nachtsicht durch eingebaute Infrarot-LEDs und der modernen H.264 Kompressionstechnologie wird ein hervorragendes Gesamtpaket für die Rund-um-die-Uhr Überwachung bereitgestellt.
Die NTI-D3015IR verfügt über einen 1/3 progressive scan CMOS Aufnahmesensor mit hoher Lichtempfindlichkeit im Farb- und Monochrommodus und einen eingebauten Infrarotsperrfilter. Der Infrarotsperrfilter schaltet bei sich ändernden Lichtverhältnissen automatisch vom Farb- in den Monochrommodus. Damit eignet sie sich für nahezu alle Anwendungen, in denen tags- wie nachtsüber hervorragende Bilder benötigt werden.
Um beste Überwachungsergebnisse zu gewährleisten besitzt die NTI-D3015IR ein 4mm Megapixelobjektiv, einen einschwenkbaren IR-Sperrfilter und Nachtsicht mit bis zu 25 Meter Reichweite bei völliger Dunkelheit. Zusätzlich schützt das wettergeschützte Gehäuse der Schutzklasse IP66 die Kamera gegen Regen und Staub und stellt den Betrieb bei jeglichen Wetterbedingungen sicher.
Mit einer neuentwickelten Rauschunterdrückungsfunktion wird das Rauschverhalten der Netzwerkkamera spürbar verbessert und wirkt sich zudem positiv direkt auf die Bildqualität zu Zeiten an denen keine ausreichende Beleuchtung bereit steht.
Die NTI-D3015IR bietet zahlreiche fortschrittliche Funktionen, welche erst die volle Nutzung von hochauflösenden Videobildern ermöglichen. Mit der ePTZ Funktion kann in der Kameraansicht mit nur wenigen Mausklicks in eine interessante Region über das Webinterface, Software oder Netzwerk Videorekorder hineingezoomt werden. Daneben gehören auch solche Funktionen wie Manipulationsalarm, Datenschutzmaskierung, Wasserzeichen und die Datenauslagerung auf ein NAS-Server zum Gesamtpaket der kleinen Netzwerkkamera.
Wie alle modernen Netzwerkkameras verfügt die NTI-D3015IR über eine duale Stromversorgung. Diese kann über DC12V oder wahlweise über Power over Ethernet (PoE) erfolgen, wenn ein Power over Ethernet fähiger Switch oder Injektor zur Verfügung steht.
Infrarotbeleuchtung
Die eingebauten Infrarot-LEDs sorgen für eine Lösung des bekannten Dilemmas der schlechten Sicht bei völliger Dunkelheit und der hohen Auflösung. Dabei verschlechtert sich die Lichtempfindlichkeit der Kamera in der Regel mit höherer Megapixelauflösung immer mehr. Um dem vorzubeugen wurden für besonders schlechte Lichtverhältnisse entwickelte leistungsstarke Infrarot-LEDs in diese Netzwerkkamera eingebaut. Die Infrarot-LED Integration führt zu einer deutlichen Verbesserung der Sichtweite und Bildschärfe bei absoluter Dunkelheit.
Datenschutzmaskierung
Diese Funktion ermöglicht das Maskieren von Bildbereichen, so dass sie nicht angezeigt oder aufgenommen werden können. Die Größe und Position dieser Masken sind programmierbar. Die Datenschutzmaskierung ist nützlich in Anwendungen, wo eine Kamera in Bereiche Einsicht hat, die für Sicherheitszwecke nicht relevant sind und bei denen der Kamerabetreiber Klagen wegen Verletzung der Privatsphäre vermeiden möchte.
Multi-Stream Unterstützung
Die Netzwerkkamera unterstützt mehrfachen Video-Stream mit unterschiedlichen Eigenschaften wie die Auflösung und Bildrate an verschiedene Benutzer oder Anwendungen. Alle Video-Streams lassen sich unabhängig von einander skalieren und für die entsprechende Anwendung bestens anpassen. So kann bei einem Stream durch die reduzierte Bildrate die benötigte Bandbreite deutlich verringert werden, während bei einem anderen Stream die Kompression zum gleichen Zweck erhöht wird.
Power over Ethernet
Der Vorteil der Power over Ethernet (PoE) Technik liegt darin, dass die Netzwerkkamera, die an das Netzwerkkabel angeschlossen wurde, direkt mit dem Strom versorgt werden kann. So benötigen auch solche Kameras, die an besonders schwer zugänglichen Stellen installiert wurden keine zusätzliche Stromversorgung über ein Netzteil.
ONVIF Unterstützung
Die Integration von ONVIF legt ein allgemeines Protokoll für den Informationsaustausch zwischen Netzwerkvideogeräten fest, einschließlich automatischer Geräteerkennung, Video-Streaming und intelligenter Metadaten. Durch ONVIF wird es möglich zahlreiche Produkte unterschiedlicher Hersteller ohne eine komplizierte und zeitraubende Entwicklung miteinander interagieren zu lassen.
Allgemeine Fragen
Überwachungskameras sind Kameras, die dafür da sind, die private Sicherheit oder die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen zu dokumentieren und ggf. langfristig zu speichern.
Das Ziel liegt darin im Fall einer Bedrohung der Sicherheit oder eines Bruchs der Privatsphäre einen per Video dokumentierten Beweis zu haben und ggf. die Täter so aufzunehmen, dass sie von der Polizei identifiziert und festgenommen werden können.
Aber schon zur Prävention und Abschreckung alleine schaffen sich viele Menschen Überwachungskameras an, damit Kriminelle gar nicht erst auf die Idee kommen, bei einem einzubrechen, oder einen zu bestehlen.
Bei Überwachungskameras gibt es grundlegend verschiedene Techniken.
Das erste Beispiel ist Analog HD. Analoge HD Geräte sind in sofern praktisch, dass sie einfach per Kabel an einen Rekorder angeschlossen werden können und eine stabile Punkt-zu-Punkt Verbindung herstellen. So kann ein konstantes und kaum zu störendes Signal übermittelt werden.
TVI oder auch “Transport Video Interface” ist ebenfalls eine analoge Übertragung von hoch aufgelösten, respektive von HD-Videos. HD-TVI Kameras nehmen Videos von 2 Megapixel bis 4K auf und nutzen Koaxialkabel zur Datenübertragung (Quelle cambuy.de).
HDCVI, was für High Definition Composite Video Interface steht, ist eine Technologie der digitalen Bildübertragung und ermöglicht eine Übertragung für Videos mit einer Auflösung von HD. Full-HD bis hin zu 4K. Der Vorteil liegt hier in der hohen Bildqualität und der geringen Latenz. Die Reichweite beträgt in der Regel um die 600 Meter (Quelle: dahuasecurity.com).
IP (“Internet-Protokoll”) Technologie beschreibt eine Datenübermittlung über das Netzwerk. Heutzutage ist dies die gängigste Art von Überwachungskameras (Quelle: aptex.ch).
Wieviele Kameras man installieren sollte ist natürlich rein subjektiv zu betrachten. Es kommt ganz darauf an, welche Bereiche Ihres Grundstücks abgedeckt werden sollen und wo Sie eine Kamera brauchen, um sich sicher und wohl fühlen zu können. Es liegt also ganz in Ihrem eigenen Ermessen. Hinsichtlich der Aufnahmeart kann man zwischen Rekorder und Live-Video wählen.
Bei einem Rekorder schließt man die Kameras an einen Videorekorder ein welcher das gesamte Filmmaterial aufzeichnet.
Ein Live-Video hingegen ermöglicht einem per App das momentane Live-Bild zu jeder Zeit abzurufen. Einige Kameras mit Live-Bild nehmen zusätzlich Ereignisse auf und Speichern diese kurzen Clips in der App, wie zum Beispiel erkannte Bewegungen entweder generell oder lediglich im Abwesenheitszeitraum.
Hier gilt es natürlich die persönlichen Präferenzen zu erfüllen. Dies kann gelten für die Kamera-Art, die Aufnahme-/Aufruf-Funktion des Bildes und zusätzliche Features wie Infrarot-Nachtsicht oder steuerbare Bewegung.
Die Videoqualität der Kameras aus unserem Shop reicht je nach Modell von HD über WQHD und Full-HD bis hin zu einer Auflösung von 4K.
Genauere Informationen finden Sie in den jeweiligen Produktbeschreibung.
Installation und Nutzung
Wie in der vorherigen FAQ Frage schon erwähnt kann man sich entweder für einen Video-Rekorder oder ein Live-Bild entscheiden. Der Rekorder bietet eine vollständige Aufnahme des erfassten Bildes bis die Festplatte voll ist. Bei einem Live-Bild kann man Video 24/7 anschauen jedoch wird das Bild nicht immer aufgezeichnet, jedoch kann man bei vielen Systemen über eine App kurze Clips aufnehmen lassen. Dies kann manuell gesteuert erfolgen oder auch bei Bewegungserkennung automatisch aufnehmen. Diese Clips werden dann in der App gespeichert.
Grundlegend muss man sich keine Gedanken machen, nur wenn das Glas vor der Linse beschlägt, dreckig oder durch den Regen verwischt wird. Sollte man mit einem lappen und vielleicht Glasreiniger drüber wischen. Ansonsten sollte man bei Akkubetriebenen Kameras beachten, dass der Akku ausreichend geladen ist, respektive den Akku präventiv aufladen.
Es kommt natürlich immer auf das Kamera-Modell an, jedoch lohnt es sich grundsätzlich sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen die eigene Sicherheit durch eine Überwachungskamera zu verstärken und Kriminelle nicht nur präventiv abschrecken sondern auch im Extremfall identifizieren zu können. Sie sichern sich praktisch also doppelt ab und gerade Unternehmer können dadurch profitieren, da diese eher von Raubüberfällen oder einbrüchen betroffen sind als Privatpersonen. Es kann sich also durchaus für den privaten als auch beruflichen Gebrauch auszahlen, ein wenig Geld in eine Überwachungsanlage zu installieren und so ggf. viel teureres Diebesgut oder noch wichtiger die eigene Sicherheit und Gesundheit zu sichern.
Um einen möglichst großen präventiven Effekt zu erzeugen, sollte man die Kameras so auffällig wie möglich platzieren. So überlegen es sich Verbrecher gleich zweimal, ob sie bei einem einbrechen. Fokussieren Sie sich am besten auf Ein- und Ausgänge sowie Tiefstehende Fenster, Hintertüren und Garagen. Am Haupteingang sollten Sie Ihre Kamera nicht unbedingt auf die Tür sondern falls vorhanden eher auf die Auffahrt oder zum Vorgarten (Quelle: Bascom).
Hierbei kommt es ganz auf den erfassbaren Bereich an. Sollten Sie eine bewegliche Kamera verwenden, die bei Drehung auch fremde oder öffentliche Grundstücke filmen kann, besteht die Option für Ihre Nachbarn oder öffentliche Passanten rechtlich gegen Sie vorzugehen (Quelle: test.de). Ist in jedem gedrehten oder geneigtem Winkel nur Ihr Grundstück und Besitz zu sehen, dürfen Sie problemlos auch bewegliche Kameras verwenden.
Dies hängt wieder vom Kamera- und Software-System ab. Man unterscheidet grundlegend zwischen dauerhaften Aufnahmen respektive Live-Bildern, die wenn überhaupt vollständig auf Festplatten gespeichert werden. Dies ist oft bei Firmen und Unternehmen mit einer dauerhaften Vdeo-Überwachung der Fall, damit im Notfall die Vollständigen Aufnahmen vorliegen und Live-Kameras, die durch einen bestimmten Auslöser einzelne Videos aufnehmen. Diese Technik findet eher nutzung in der privaten Grundstücküberwachung, die oft aufnehmen, wenn eine Bewegung erkannt wird sobald das System scharf gestellt ist. So werden nur einzelne potenziell verdächtige Clips gespeichert.
Dies variiert je nach dem, welches Kamera System Sie benutzen. Es gibt einige Marken, die eine eigene App anbieten worüber Sie nicht nur das Livebild verfolgen, sondern auch aufgenommene Videos anschauen können. Ein Beispiel hierfür ist eufy.
Andersrum gibt es auch Kameras, die sich in bereits bestehende Systeme integrieren lassen, wie etwa bei AJAX, wo jede IP Kamera, die das RTSP-Protokoll unterstützt integriert werden kann.
Ebenfalls lassen sich manche Kameras einfach an eine Festplatte anschließen, wo sich die Videoaufnahmen vollständig speichern lassen.
Rechtliche Beschränkungen
Kurz gefasst: Sie dürfen alles filmen was zu Ihrem Grundstück gehört und alles was fremdes oder öffentliches Grundstück ist, darf auf Ihrem Video nicht zu sehen sein. Wenn sie Ihr Auto beispielsweise auf der öffentlichen Straße parken, dürfen Sie dies nicht überwachen. Das Recht zu filmen beschränkt sich ausschließlich auf das private Grundstück.
Außerdem ist es besser, wenn man Gäste und Besucher*innen darauf hinweist, dass das Grundstück welches sie betreten überwacht wird (Quelle: Verbraucherzentrale).
Kameras sind rechtlich überall gestattet, solange es sich bei dem gefilmten, Gebäude, Objekt und oder Grundstück um den eignen Besitz handelt.
Alles was nicht einem selbst gehört darf nicht gefilmt werden und kann falls es doch gefilmt wird rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen (Quelle: test.de).
Solange Sie Ihr eigenes Grundstück aufnehmen gibt es keine rechtlichen Beschränkungen dafür, wie lange man die Aufnahmen speichern darf. (Quelle: Stiftung Warentest)
Es empfiehlt sich definitiv an Ihrem Grundstück eine Kennzeichnung anzubringen, dass dieser Bereich videoüberwacht wird. So vermeiden Sie die Gefahr von Vorwürfen anderer, dass Sie sie ohne ihr Wissen aufnehmen und entgehen solange Sie nur Ihr eigenes Grundstück filmen jeder rechtlichen Auseinandersetzung.
Grundsätzlich lassen sich Aufnahmen auf denen Einbrecher zu sehen sind bei der Polizei als Beweismittel benutzen, jedoch darf dies nur zu Ermittlungszwecken an die Polizei oder offizielle exekutive Gewalten gegeben werden und keineswegs veröffentlicht werden. Sollte dies trotzdem getan werden, kann der oder die Täter*in auf einen Schadensersatz plädieren (Quelle: test.de)