Die Steuerung der PTZ-Kamera kann multifunktional erfolgen: direkt über ein optional erhältliches Steuergerät (Joystick), über einen NVR oder PC-Software sowie über vorprogrammierte Touren und abgespeicherte Positionierungen.
Features:
- 4 Megapixel Bildauflösung
- 4x optischer Zoom
- 31.6° - 96.9° Blickwinkel
- 2.8 mm - 12mm Brennweite
- 355°- schwenkbar und 5° - 90° neigbar
- Geschwindigkeit: 80°/s
- 15m Nachtsicht
- 0.005 LUX Starlight Lichtempfindlichkeit
- 120dB WDR Gegenlichtfilter
- Micro SD Kartenslot max. 256 GB
- PoE
- Onvif
- H.265
- Smartphone App mit Push
4 Megapixel Auflösung
Mit einem 1/2.8 4 Megapixel CMOS Bildsensor erhalten Sie eine hohe Auflösung von bis zu 2560x1440p. Das resultierende kristallklare Bild und das große Farbspektrum erleichtern das Identifizieren von kleinsten Details in weiten Entfernungen von bis zu 300 m und 355° Umgebung.
15 m Nachtsicht und Starlight Lichtempfindlichkeit
Auch bei Nacht ist eine sehr gute Überwachung gewährleistet. Die IP-D542-PT4SA ist mit einem Starlight Bildsensor ausgestattet.
Die Smart IR Technologie ermöglicht eine automatische Anpassung, sodass nahe stehende Objekte, Menschen oder Kfz-Kennzeichen nicht überbeleuchtet werden und weiterhin identifizierbar bleiben!
2.8-12 mm Motorzoom Objektiv!
Das verbaute Objektiv lässt sich zwischen 2.8 mm und 12 mm bewegen und eröffnet somit einen Blickwinkel zwischen 31.6° und 96.9° Grad. Der Autofokus garantiert immer ein scharfgestelltes Bild, auch bei schneller Änderung der Positionierung. Insgesamt kann bis zu 4-fach gezoomt werden.
Geschwindigkeit: 80° pro Sekunde
Die IP-Kamera kann um 355° schwenken und sich zwischen 5° bis 90° neigen. So kann die Kamera 80°/s beim Schwenken zurücklegen und bis zu 40°/s beim Neigen.
Gegenlichtfilter mit 120dB WDR
Die präzise und schnelle Anpassung an progressive Lichtverhältnisse wird durch die direkt über den Bildsensor dirigierte Technik möglich. Nachdem die Überwachungskamera mehrere Bilder pro Sekunde gemacht hat, kann die WDR Technologie über- und unterbelichtete Aufnahmen zusammensetzen und Details in dunklen und schlecht beleuchteten Bereichen hervorheben, ohne dass es zu Verlusten in helleren Bildbereichen kommt.
H.265 Video Kompression
Dank neuster H.265 Video Komprimierung erhalten Sie eine Dateneinsparung von bis zu 70 %.
Smartphone, Tablet und Computer Zugriff
Einstellungen und Überwachung können per Smart PSS Software vom PC aus vorgenommen werden. Aber auch ohne vorinstallierte Software kann per Browser (IE10, Google Chrome, Firefox und Safari) auf die IP-D542-PT4SA zugegriffen werden. Natürlich auch von mobilen Endgeräten wie iPhone, iPad, Android und Windows Phone!
Technische Daten:
- Bildsensor: 1/2.8"
- Nachtsicht Reichweite: 15 m
- Abmessung: 128 mm x 65.4 mm
- PTZ Geschwindigkeit: 80°/s
- LUX Lichtempfindlichkeit: 0.005 LUX
- Auto Tracking: Nein
- Optischer Zoom: 4x Fach
- Micro SD Kartenslot: Ja
- Alarmanschlüsse: Nein
- Push Benachrichtigung: Ja
- P2P: Ja
- PoE: Ja
- TURM Serie: Professional Serie
- Gewicht: 0.49 kg
- Onvif: Ja
- Nachtsicht: Starlight
- Typ: IP Kameras
- WLAN: Nein
- Blickwinkel: 30°-70°, 71°-90°, 90°-120°
- Megapixel: 4 Megapixel
- WDR Gegenlichtsensor: Ja
- PTZ (360° schwenkbar): Ja
- Brennweite: Motorzoom
- Kompression: H.265
- Objektiv: 2.8 - 12mm
Power over Ethernet
Dank der PoE-Funktion kann die Stromzufuhr direkt vom Netzwerk-Rekorder oder PoE-Switch erfolgen.
Montage
Optional können verschiedene Halterungen für die PTZ-Kamera erworben werden. Diese sind perfekt für die IP-D542-PT4SA angepasst und lassen sich schnell und einfach kombinieren. Die Halterungen bieten somit die Möglichkeit, die Kamera flexibel zu montieren und Kabel besser unterzubringen. Dazu zählen beispielsweise die Wandhalterung SH-B305W, die Deckenhalterung SH-A107 und die Decken-Verlängerung SH-B220C.
Lieferumfang:
1x TURM IP Professional 4 MP PTZ Kamera
1x RJ45 Ethernet Kabeldurchführung mit Dichtung
1x Schnellstartanleitung
1x Zertifizierungskarte
1x Montageschablone
1x Schraubensatz
1x Montageplatte
Allgemeine Fragen
Überwachungskameras sind Kameras, die dafür da sind, die private Sicherheit oder die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen zu dokumentieren und ggf. langfristig zu speichern.
Das Ziel liegt darin im Fall einer Bedrohung der Sicherheit oder eines Bruchs der Privatsphäre einen per Video dokumentierten Beweis zu haben und ggf. die Täter so aufzunehmen, dass sie von der Polizei identifiziert und festgenommen werden können.
Aber schon zur Prävention und Abschreckung alleine schaffen sich viele Menschen Überwachungskameras an, damit Kriminelle gar nicht erst auf die Idee kommen, bei einem einzubrechen, oder einen zu bestehlen.
Bei Überwachungskameras gibt es grundlegend verschiedene Techniken.
Das erste Beispiel ist Analog HD. Analoge HD Geräte sind in sofern praktisch, dass sie einfach per Kabel an einen Rekorder angeschlossen werden können und eine stabile Punkt-zu-Punkt Verbindung herstellen. So kann ein konstantes und kaum zu störendes Signal übermittelt werden.
TVI oder auch “Transport Video Interface” ist ebenfalls eine analoge Übertragung von hoch aufgelösten, respektive von HD-Videos. HD-TVI Kameras nehmen Videos von 2 Megapixel bis 4K auf und nutzen Koaxialkabel zur Datenübertragung (Quelle cambuy.de).
HDCVI, was für High Definition Composite Video Interface steht, ist eine Technologie der digitalen Bildübertragung und ermöglicht eine Übertragung für Videos mit einer Auflösung von HD. Full-HD bis hin zu 4K. Der Vorteil liegt hier in der hohen Bildqualität und der geringen Latenz. Die Reichweite beträgt in der Regel um die 600 Meter (Quelle: dahuasecurity.com).
IP (“Internet-Protokoll”) Technologie beschreibt eine Datenübermittlung über das Netzwerk. Heutzutage ist dies die gängigste Art von Überwachungskameras (Quelle: aptex.ch).
Wieviele Kameras man installieren sollte ist natürlich rein subjektiv zu betrachten. Es kommt ganz darauf an, welche Bereiche Ihres Grundstücks abgedeckt werden sollen und wo Sie eine Kamera brauchen, um sich sicher und wohl fühlen zu können. Es liegt also ganz in Ihrem eigenen Ermessen. Hinsichtlich der Aufnahmeart kann man zwischen Rekorder und Live-Video wählen.
Bei einem Rekorder schließt man die Kameras an einen Videorekorder ein welcher das gesamte Filmmaterial aufzeichnet.
Ein Live-Video hingegen ermöglicht einem per App das momentane Live-Bild zu jeder Zeit abzurufen. Einige Kameras mit Live-Bild nehmen zusätzlich Ereignisse auf und Speichern diese kurzen Clips in der App, wie zum Beispiel erkannte Bewegungen entweder generell oder lediglich im Abwesenheitszeitraum.
Hier gilt es natürlich die persönlichen Präferenzen zu erfüllen. Dies kann gelten für die Kamera-Art, die Aufnahme-/Aufruf-Funktion des Bildes und zusätzliche Features wie Infrarot-Nachtsicht oder steuerbare Bewegung.
Die Videoqualität der Kameras aus unserem Shop reicht je nach Modell von HD über WQHD und Full-HD bis hin zu einer Auflösung von 4K.
Genauere Informationen finden Sie in den jeweiligen Produktbeschreibung.
Installation und Nutzung
Wie in der vorherigen FAQ Frage schon erwähnt kann man sich entweder für einen Video-Rekorder oder ein Live-Bild entscheiden. Der Rekorder bietet eine vollständige Aufnahme des erfassten Bildes bis die Festplatte voll ist. Bei einem Live-Bild kann man Video 24/7 anschauen jedoch wird das Bild nicht immer aufgezeichnet, jedoch kann man bei vielen Systemen über eine App kurze Clips aufnehmen lassen. Dies kann manuell gesteuert erfolgen oder auch bei Bewegungserkennung automatisch aufnehmen. Diese Clips werden dann in der App gespeichert.
Grundlegend muss man sich keine Gedanken machen, nur wenn das Glas vor der Linse beschlägt, dreckig oder durch den Regen verwischt wird. Sollte man mit einem lappen und vielleicht Glasreiniger drüber wischen. Ansonsten sollte man bei Akkubetriebenen Kameras beachten, dass der Akku ausreichend geladen ist, respektive den Akku präventiv aufladen.
Es kommt natürlich immer auf das Kamera-Modell an, jedoch lohnt es sich grundsätzlich sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen die eigene Sicherheit durch eine Überwachungskamera zu verstärken und Kriminelle nicht nur präventiv abschrecken sondern auch im Extremfall identifizieren zu können. Sie sichern sich praktisch also doppelt ab und gerade Unternehmer können dadurch profitieren, da diese eher von Raubüberfällen oder einbrüchen betroffen sind als Privatpersonen. Es kann sich also durchaus für den privaten als auch beruflichen Gebrauch auszahlen, ein wenig Geld in eine Überwachungsanlage zu installieren und so ggf. viel teureres Diebesgut oder noch wichtiger die eigene Sicherheit und Gesundheit zu sichern.
Um einen möglichst großen präventiven Effekt zu erzeugen, sollte man die Kameras so auffällig wie möglich platzieren. So überlegen es sich Verbrecher gleich zweimal, ob sie bei einem einbrechen. Fokussieren Sie sich am besten auf Ein- und Ausgänge sowie Tiefstehende Fenster, Hintertüren und Garagen. Am Haupteingang sollten Sie Ihre Kamera nicht unbedingt auf die Tür sondern falls vorhanden eher auf die Auffahrt oder zum Vorgarten (Quelle: Bascom).
Hierbei kommt es ganz auf den erfassbaren Bereich an. Sollten Sie eine bewegliche Kamera verwenden, die bei Drehung auch fremde oder öffentliche Grundstücke filmen kann, besteht die Option für Ihre Nachbarn oder öffentliche Passanten rechtlich gegen Sie vorzugehen (Quelle: test.de). Ist in jedem gedrehten oder geneigtem Winkel nur Ihr Grundstück und Besitz zu sehen, dürfen Sie problemlos auch bewegliche Kameras verwenden.
Dies hängt wieder vom Kamera- und Software-System ab. Man unterscheidet grundlegend zwischen dauerhaften Aufnahmen respektive Live-Bildern, die wenn überhaupt vollständig auf Festplatten gespeichert werden. Dies ist oft bei Firmen und Unternehmen mit einer dauerhaften Vdeo-Überwachung der Fall, damit im Notfall die Vollständigen Aufnahmen vorliegen und Live-Kameras, die durch einen bestimmten Auslöser einzelne Videos aufnehmen. Diese Technik findet eher nutzung in der privaten Grundstücküberwachung, die oft aufnehmen, wenn eine Bewegung erkannt wird sobald das System scharf gestellt ist. So werden nur einzelne potenziell verdächtige Clips gespeichert.
Dies variiert je nach dem, welches Kamera System Sie benutzen. Es gibt einige Marken, die eine eigene App anbieten worüber Sie nicht nur das Livebild verfolgen, sondern auch aufgenommene Videos anschauen können. Ein Beispiel hierfür ist eufy.
Andersrum gibt es auch Kameras, die sich in bereits bestehende Systeme integrieren lassen, wie etwa bei AJAX, wo jede IP Kamera, die das RTSP-Protokoll unterstützt integriert werden kann.
Ebenfalls lassen sich manche Kameras einfach an eine Festplatte anschließen, wo sich die Videoaufnahmen vollständig speichern lassen.
Rechtliche Beschränkungen
Kurz gefasst: Sie dürfen alles filmen was zu Ihrem Grundstück gehört und alles was fremdes oder öffentliches Grundstück ist, darf auf Ihrem Video nicht zu sehen sein. Wenn sie Ihr Auto beispielsweise auf der öffentlichen Straße parken, dürfen Sie dies nicht überwachen. Das Recht zu filmen beschränkt sich ausschließlich auf das private Grundstück.
Außerdem ist es besser, wenn man Gäste und Besucher*innen darauf hinweist, dass das Grundstück welches sie betreten überwacht wird (Quelle: Verbraucherzentrale).
Kameras sind rechtlich überall gestattet, solange es sich bei dem gefilmten, Gebäude, Objekt und oder Grundstück um den eignen Besitz handelt.
Alles was nicht einem selbst gehört darf nicht gefilmt werden und kann falls es doch gefilmt wird rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen (Quelle: test.de).
Solange Sie Ihr eigenes Grundstück aufnehmen gibt es keine rechtlichen Beschränkungen dafür, wie lange man die Aufnahmen speichern darf. (Quelle: Stiftung Warentest)
Es empfiehlt sich definitiv an Ihrem Grundstück eine Kennzeichnung anzubringen, dass dieser Bereich videoüberwacht wird. So vermeiden Sie die Gefahr von Vorwürfen anderer, dass Sie sie ohne ihr Wissen aufnehmen und entgehen solange Sie nur Ihr eigenes Grundstück filmen jeder rechtlichen Auseinandersetzung.
Grundsätzlich lassen sich Aufnahmen auf denen Einbrecher zu sehen sind bei der Polizei als Beweismittel benutzen, jedoch darf dies nur zu Ermittlungszwecken an die Polizei oder offizielle exekutive Gewalten gegeben werden und keineswegs veröffentlicht werden. Sollte dies trotzdem getan werden, kann der oder die Täter*in auf einen Schadensersatz plädieren (Quelle: test.de)